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Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung unter Einhaltung der in der Teilungserklärung festgelegten Einberufungsfristen. |
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Erstellung und Vorlage des Wirtschaftsplanes für das laufende Jahr und der Abrechnung für das vergangene Jahr zur Beschlussfassung. |
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| Protokollierung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und Erstellung einer Kopie für jeden aktuellen Eigentümer. |
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Führung
einer ordnungsgemäßen Beschlusssammlung. |
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Sorgfältige Aufbewahrung der Beschlussprotokolle und der anderen Verwaltungsunterlagen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. |
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Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung und gegebenenfalls Einsatz von Hilfskräften. |
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| Gewährleistung der ordnungsgemäßen laufenden Instandhaltung und Instandsetzung und in dringenden Fällen Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums |
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Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Führung der Verwaltungskonten in der Form von offenen
Fremdkonten. Einrichtung eines laufenden Bewirtschaftungskontos und eines
Rücklagenkontos |
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Verzinsliche Anlage der angesammelten Instandhaltungsrücklage getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto |
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Anforderung und Entgegennahme der Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstiger Zahlungen |
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| Bewirkung aller Zahlungen und Leistungen, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen |
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Abschluss, Überwachung und Kündigung objektbezogener Sach- und Haftpflichtversicherungen im erforderlichen Umfang. Abgabe von Erklärungen und Bearbeitung bei Eintritt eines Versicherungsfalles |
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Abschluss, Überwachung und Kündigung von Verträgen mit Hilfskräften (Hausmeister, Putzfrauen, Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirmen, Handwerker u.a.) in erforderlichem
Umfang zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit |
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Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für Hausmeister, Gartengeräte etc.) sowie Versorgungsgüter (z.B. Heizmaterial, Streugut etc.) |
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| Abschluss, Überwachung und Kündigung aller sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z.B. Heizungswartung) |
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Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern sowie Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Dritte oder
gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern auch in eigenem Namen (auf Stundenbasis) |