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LEISTUNGSVERZEICHNIS   

Verwaltung von Wohn- und Teileigentum

Der Umfang  meiner Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie nach etwaigen einschlägigen Bestimmungen der Teilungserklärung und beinhaltet folgende Tätigkeiten:   

 

Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen  Eigentümerversammlung unter Einhaltung der in der Teilungserklärung festgelegten Einberufungsfristen.

 

Erstellung und Vorlage des Wirtschaftsplanes für das laufende Jahr und der Abrechnung für das vergangene Jahr zur Beschlussfassung.

 
Protokollierung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und Erstellung einer Kopie für jeden aktuellen Eigentümer.

 

Führung einer ordnungsgemäßen Beschlusssammlung.

 

Sorgfältige Aufbewahrung der Beschlussprotokolle und der anderen Verwaltungsunterlagen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

 

Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung und gegebenenfalls Einsatz von Hilfskräften.

 

Gewährleistung der ordnungsgemäßen laufenden Instandhaltung und Instandsetzung und in dringenden Fällen Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

 

Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Führung der Verwaltungskonten in der Form von offenen Fremdkonten. Einrichtung eines laufenden Bewirtschaftungskontos und eines  Rücklagenkontos

 

Verzinsliche Anlage der angesammelten Instandhaltungsrücklage getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto

 

Anforderung und Entgegennahme der Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstiger Zahlungen

 

Bewirkung aller Zahlungen und Leistungen, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen

 

Abschluss, Überwachung und Kündigung objektbezogener Sach- und Haftpflichtversicherungen im erforderlichen Umfang. Abgabe von Erklärungen und Bearbeitung bei Eintritt eines Versicherungsfalles

 

Abschluss, Überwachung und Kündigung von Verträgen mit Hilfskräften (Hausmeister, Putzfrauen, Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirmen, Handwerker u.a.) in erforderlichem Umfang zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit

 

Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für Hausmeister, Gartengeräte etc.) sowie Versorgungsgüter (z.B. Heizmaterial, Streugut etc.)

 

Abschluss, Überwachung und Kündigung aller sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z.B. Heizungswartung)

 

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern sowie Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Dritte oder gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern auch in eigenem Namen (auf Stundenbasis)

 

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